AGB HLE Solar GmbH
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) der HLE Solar GmbH (im Folgenden „HLE Solar“) regeln den Verkauf der von HLE Solar angebotenen Produkte sowie die von HLE Solar im Zusammenhang damit erbrachten Dienstleistungen, insbesondere die Planung, Lieferung, Montage und Inbetriebnahme von Photovoltaik-Anlagen, Stromspeichern und gegebenenfalls ergänzendem Zubehör.
(2) Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich vorrangig aus dem zwischen HLE Solar und dem Kunden geschlossenen Einzelvertrag mit Anlagen, dem Angebot, der Bestellung, der Auftragsbestätigung sowie ergänzenden Leistungsbeschreibungen (inkl. etwaiger Bedienungsanleitungen, technischer Spezifikationen) und diesen AGB, in der genannten Reihenfolge.
(3) Diese AGB gelten sowohl für Verbraucher im Sinne des § 13 BGB als auch für Unternehmer im Sinne des § 14 BGB.
(4) Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, HLE Solar stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu. Diese AGB gelten auch dann, wenn HLE Solar Leistungen vorbehaltlos erbringt, obwohl abweichende Bedingungen des Kunden bekannt sind.
- 2 Angebote, Vertragsschluss, Vertragsgegenstand
(1) Alle Angebote von HLE Solar sind freibleibend und unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben. Technische Änderungen sowie Änderungen in Form, Farbe, Material, Gewicht oder vergleichbaren Merkmalen bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten.
(2) Die Darstellung von Produkten auf Websites, in Prospekten, Anzeigen oder anderen Werbematerialien von HLE Solar ist keine verbindliche Offerte, sondern lediglich eine Aufforderung an den Kunden, ein Angebot abzugeben.
(3) Die vom Kunden unterzeichnete Bestellung stellt ein bindendes Angebot dar. Der Vertrag kommt zustande, wenn HLE Solar das Angebot des Kunden durch Auftragsbestätigung in Textform oder durch Rechnungsstellung annimmt.
(4) Vertragsgegenstand ist das im Auftrag spezifizierte System (Photovoltaik-Anlage und/oder Stromspeicher einschließlich etwaigem Zubehör) sowie die sich daraus ergebenden Dienst- oder Werkleistungen zur Montage, Installation und Inbetriebnahme.
(5) Die Annahme der Bestellung erfolgt vorbehaltlich der technischen Realisierbarkeit des Projekts beim Kunden und ggf. der erfolgreichen Netzverträglichkeitsprüfung des zuständigen Netzbetreibers.
(6) Sollte das gewünschte Produkt nicht verfügbar sein, informiert HLE Solar den Kunden unverzüglich und unterbreitet gegebenenfalls ein Ersatzangebot. Nimmt der Kunde das Ersatzangebot nicht an oder kann kein Ersatz angeboten werden, steht beiden Parteien ein Rücktrittsrecht zu; bereits geleistete Anzahlungen werden unverzüglich zurückerstattet. - 3 Leistungen von HLE Solar
(1) HLE Solar erbringt je nach Vereinbarung die Lieferung von Photovoltaik-Anlagen, Stromspeichersystemen und gegebenenfalls Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeuge sowie deren Montage, Installation und Inbetriebnahme. Welche Leistungen im Einzelnen beauftragt sind, ergibt sich aus dem Angebot, der Bestellung und der Auftragsbestätigung.
(2) HLE Solar behält sich vor, Fabrikate innerhalb anerkannter Qualitätsstandards zu wählen. Eine Lieferung eines bestimmten Herstellers ist nur geschuldet, wenn ausdrücklich vereinbart.
(3) Aufgrund von Marktgegebenheiten (z. B. Lieferengpässe) kann es zu Änderungen bei Fabrikaten kommen. Vergleichbare Produkte von anerkannten Herstellern mit ähnlichen Qualitäts- und Garantiebedingungen berechtigen den Kunden nicht zum Rücktritt, sofern sie zumutbar sind.
(4) Die Netzanfrage, Anmeldung und Fertigmeldung beim Netzbetreiber übernimmt HLE Solar, sofern vereinbart. Nicht Gegenstand der Leistung ist das Setzen von Zählern oder die Neuinstallation/Erweiterung von Zählerschränken, es sei denn, diese Leistungen sind ausdrücklich schriftlich beauftragt.
(5) Die letztendliche Leistung und Erträge der PV-Anlage hängen von Faktoren ab, auf die HLE Solar keinen Einfluss hat. Angaben zur Leistung sind daher unverbindlich. - 4 Sonderrücktrittsrechte
(1) HLE Solar kann ohne Ersatzansprüche des Kunden vom Vertrag zurücktreten, wenn technische oder bauliche Voraussetzungen (z. B. Statik des Dachs) nicht gegeben sind und nicht innerhalb von vier Wochen nach Mitteilung durch HLE Solar fachgerecht behoben werden.
(2) Der Kunde kann vom Vertrag zurücktreten, wenn er diesen unter dem Vorbehalt einer Finanzierungszusage durch Dritte geschlossen hat und diese Finanzierung nicht zustande kommt. Ein Nachweis der abgelehnten Finanzierung ist auf Verlangen von HLE Solar vorzulegen. - 5 Mitwirkungspflichten des Kunden
(1) Der Kunde stellt alle erforderlichen genehmigungsrechtlichen und technischen Voraussetzungen für die Installation und den Betrieb des Systems sicher. Dazu gehören, sofern nicht beauftragt, ein geeigneter Zählerschrank, entsprechende Internetverbindung sowie alle notwendigen baulichen und statischen Voraussetzungen.
(2) Der Kunde sorgt auf eigene Kosten für einen geeigneten Internetanschluss, Kabelwege und ggf. notwendige bauliche Anpassungen, sofern nicht beauftragt. Sollte zum Installationstermin keine geeignete Netzwerkleitung vorhanden sein, kann HLE Solar vorläufige Lösungen bereitstellen; die abschließende Verlegung obliegt dann dem Kunden.
(3) Der Kunde hat dafür zu sorgen, dass der Montagebeginn ungehindert erfolgen kann, inklusive freier Zufahrt, Lager- und Arbeitsfläche sowie unverbauten Dachflächen. Strom- und Wasseranschlüsse sind unentgeltlich bereitzustellen.
(4) Gesetzliche Melde- und Registrierungspflichten (z. B. Marktstammdatenregister, EEG-Meldungen) obliegen dem Kunden, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart. Der Kunde ist zudem gegenüber dem Netzbetreiber verpflichtet, Angaben gemäß § 74a EEG zu machen. Außerdem ist dem Kunden bekannt, dass er abhängig von der Größe des Systems die Einrichtung und Vorhaltung der technischen Vorgaben des § 9 Absatz 2 EEG zu gewährleisten hat und er als Anlagenbetreiber Melde- sowie Mitteilungspflichten unterliegt. - 6 Preise, Zahlungsbedingungen
(1) Die Preise ergeben sich aus dem Angebot, der Bestellung und der Auftragsbestätigung. Soweit nicht anders vereinbart, gelten sie inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer für Verbraucher, für Unternehmer zzgl. Umsatzsteuer.
(2) Ergänzende oder von der Bestellung abweichende Leistungen werden separat berechnet.
(3) Der Kaufpreis wird nach erreichen folgender Meilensteine fällig: 10% sind vor Projektbeginn fällig, weitere 50% werden bei Lieferung des Materials fällig, weitere 20% sind nach Montage des Materials fällig, die übrigen 20% des Kaufpreises werden bei der Abnahme fällig.
(4) Im Verzugsfall kann HLE Solar berechtigt sein, Einspeiseerlöse bis zur Begleichung des fälligen Betrages einzubehalten. - 7 Widerrufsrecht
(1) Verbrauchern steht ein Widerrufsrecht zu. Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses oder im Falle eines Kaufvertrags ab dem Tag an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben bzw. hat.
(2) Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (HLE Solar GmbH, Ruhlsdorfer Straße 95, 14532 Stahnsdorf, 01745466070, mail@hleelektro.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
(3) Folgen des Widerrufs:
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.
Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden.
Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren.
Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist. - 8 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht
Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur geltend machen, soweit es auf Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis beruht. - 9 Lieferung, Termine, Gefahrenübergang
(1) Liefer- und Installationstermine sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.
(2) Die Gefahr geht mit der Abnahme auf den Kunden über.
(3) Im Falle höherer Gewalt oder unvorhersehbarer Ereignisse kann sich die Lieferfrist verlängern. Ein Schadenersatzanspruch besteht in diesem Fall nicht. - 10 Abnahme
(1) Nach Inbetriebnahme erstellt HLE Solar ein Übergabeprotokoll, das von beiden Seiten unterzeichnet wird. Mit Unterzeichnung durch den Kunden gilt das System als abgenommen.
(2) Unerhebliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme. - 11 Eigentumsvorbehalt und Abtretung
(1) Bis zur vollständigen Zahlung bleibt das System Eigentum von HLE Solar.
(2) Der Kunde verpflichtet sich, das Eigentum von HLE Solar bis zur vollständigen Zahlung zu achten und weder durch Verkauf, Verpfändung oder in anderer Weise über das System zu verfügen.
(3)Kommt der Kunde seiner Zahlungspflicht für den Gesamtkaufpreis zum vereinbarten Fälligkeitszeitpunkt nicht (vollständig) nach, wird sein Anspruch auf Einspeisevergütung gemäß § 19 EEG (gegenüber dem Netzbetreiber) erfüllungshalber an HLE Solar abgetreten. Dabei sichert der Kunde zu, dass die abgetretene Forderung nicht bereits anderweitig abgetreten, verpfändet oder gepfändet ist. Außerdem informiert der Kunde den zuständigen Netzbetreiber unverzüglich über die Abtretung und weist ihn an, sämtliche Zahlungen fortan nur auf das von HLE Solar benannte Konto zu leisten. - 12 Gewährleistung, Garantie, Haftung
(1) Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte. Mängel sind unverzüglich an HLE Solar zu melden.
(2) Soweit Hersteller Garantien gewähren, erfolgen Ansprüche aus diesen Garantien unmittelbar gegenüber dem jeweiligen Hersteller.
(3) Die Haftung der HLE Solar für Schäden, die der Kunde infolge einer Pflichtverletzung durch HLE Solar, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen erleidet, ist – unbeschadet von 4 und 5 – auf solche Schäden beschränkt, die der Kunde infolge eines vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhaltens von HLE Solar, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen erleidet.
(4) Die Haftungsbeschränkung gilt nicht im Falle der Verletzung von Leib, Leben oder Gesundheit einer natürlichen Person, sowie für Schäden, die der Kunde aufgrund der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht durch HLE Solar, ihre gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen erleidet. Wesentliche Vertragspflichten sind all diejenigen Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung dieses Vertrages erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
(5) Die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes und des Haftpflichtgesetzes bleiben unberührt.
(6) HLE Solar übernimmt keine Haftung für erwartete Erzeugungsleistungen, Kostenersparnisse oder Förderungen. - 13 Höhere Gewalt
Bei Fällen höherer Gewalt wie außergewöhnliche Wetterereignissen, behördliche Anordnungen, Lieferstopps oder ähnlichem ruhen die Vertragspflichten, bis die hindernden Umstände zur Vertragserfüllung nicht mehr bestehen. - 14 Datenschutz
HLE Solar verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden nur im Rahmen der Vertragserfüllung und gemäß den geltenden Datenschutzgesetzen. Weitere Informationen enthält die gesonderte Datenschutzerklärung, diese ist auch unter hle-solar.de/datenschutz zu erreichen - 15 Änderung der AGB
HLE Solar ist berechtigt, diese AGB zu ändern, sofern eine Veränderung aufgrund geänderter Gesetzeslage, höchstrichterlicher Rechtsprechung oder wirtschaftlicher Verhältnisse erforderlich ist. Der Kunde wird über Änderungen rechtzeitig in Textform informiert. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb von sechs Wochen, gelten die Änderungen als angenommen. HLE Solar wird den Kunden auf die Folgen des Schweigens bei der Mitteilung besonders hinweisen. - 16 Sonstige Bestimmungen
(1) Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses.
(2) Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.
(3) Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz von HLE Solar.
Stand: 01.01.2024